Um dies zu verhindern geht aus dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.05.2017, dem Beschluss des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung vom 18.09.2017, sowie aus dem Beschluss der deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft vom 04.05.2017 hervor, dass Schwimmen ein „unverzichtbares Erfahrungsfeld im Entwicklungsprozess eines jeden Menschen [ist]“ (Kultusministerkonferenz 2017, S. 2) und sich folgendermaßen begründet: „einerseits aus der Notwendigkeit des sicheren Verhaltens im Wasser gegenüber der Gefahr des Ertrinkens, andererseits aus dem hohen gesundheitsfördernden […] Wert dieses Bewegungsraumes.“ (Kultusministerkonferenz 2017, S. 2)
Die Grundsätze Lebenserhaltung, Lebensrettung, Sicherheit und Prävention geben dem Schwimmen in seiner lebenslangen Anwendung somit ein Alleinstellungsmerkmal. (Vgl. Kultusministerkonferenz 2017, S. 3) „Sicher Schwimmen zu können, ist [somit] eine in allen Lehr- und Bildungsplänen formulierte lebenserhaltende und gesundheitsfördernde Kernkompetenz“ (Kultusministerkonferenz 2017, S. 7), die unverzichtbar ist.
In unserem Bildungszentrum bieten wir Seminare zur Prävention gerade dieser Gefahren an.
Inhalte des Seminars:
- Gewöhnung der Kinder an das Element Wasser
- Angstabbau
- sichere Fortbewegung mit und ohne Hilfsmittel im Wasser
- Atem- und Luftkontrolle im und unter Wasser
- Erlernen der Arm- und Beintechnik zur selbstständigen und sicheren Fortbewegung im Wasser
Das Seminarangebot gilt somit nicht als Freizeitbeschäftigung, sondern als lebensrettende Maßnahme.